Der umstrittene „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“, kurz UN-Migrationspakt, soll auf einem UN-Gipfel am 10. und 11. Dezember 2018 in Marrakesch angenommen werden. Von den 193 UN-Mitgliedsstaaten haben bisher die USA, Israel, Australien, Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien und Bulgarien dem Pakt eine Absage erteilt – einige Staaten haben sich noch nicht entschieden. Was jedoch kaum bekannt ist, dass ebenfalls noch Mitte Dezember 2018 an der UN-Vollversammlung in New York ein zweiter Pakt verabschiedet werden soll, der sogenannte „Globale Pakt für Flüchtlinge“, kurz UN-Flüchtlingspakt. Beide Pakte gehen auf die „New Yorker Erklärung“ für Flüchtlinge und Migranten der UN-Generalversammlung vom 19. September 2016 zurück. Die Pakte wurden in unterschiedlichen Gremien ausgehandelt – der Flüchtlingspakt unter der Führung des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge, kurz UNHCR. Der Migrationspakt befasst sich mit den rund 258 Millionen Migranten, die sich nach Zählung der Vereinten Nationen derzeit außerhalb ihrer Heimat aufhalten. Betroffen sind vor allem Arbeitsmigranten. Der Flüchtlingspakt befasst sich mit offiziell anerkannten Flüchtlingen, also Kriegsflüchtlingen oder politisch Verfolgten. Laut der UNO-Flüchtlingshilfe umfasst der „Globale Pakt für Flüchtlinge“ vier zentrale, zunächst auch positiv klingende Ziele: 1. Den Druck auf die Aufnahmeländer mindern. 2. Die Eigenständigkeit von Flüchtlingen fördern. 3. Den Zugang zu „Neuansiedlungsprogrammen“ und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten. 4. Die Bedingungen fördern, die eine Rückkehr in das Heimatland in Sicherheit und Würde ermöglichen. Kritiker jedoch, wie die Initiative „PatriotPetition.org“, befürchten, dass nicht mehr zwischen klassischen Flüchtlingen und sonstigen Migranten unterschieden würde, dass sogenannte „Klimaflüchtlinge“ mit Kriegsflüchtlingen gleichgestellt würden – kurzum, der Pakt missbrauche den Flüchtlingsbegriff als Vorwand, um nationale Einwanderungsgesetze zu umgehen und Millionen kulturfremder Einwanderer dauerhaft in Europa anzusiedeln. Dem Entwurf des „Globalen Pakts für Flüchtlinge“ stimmten am 13. November 2018 176 UN-Mitgliedsstaaten zu, darunter Deutschland und alle europäischen Staaten. 13 Staaten nahmen nicht an der Abstimmung teil. Drei Länder enthielten sich. Einzig die USA stimmten dagegen, da der Pakt nicht mit den „souveränen Interessen“ ihres Landes vereinbar sei. Und genau das ist die Streitfrage bei beiden Pakten, ob diese mit den „souveränen Interessen“ eines Landes vereinbar sind oder nicht. Wie schon beim UN-Migrationspakt sei auch der Flüchtlingspakt „nicht bindend“. Es handelt sich bei diesen Pakten um sogenannte „Soft Laws“. So ganz „unverbindlich“ scheinen diese „Soft Laws“ aber in der Wirklichkeit nicht zu sein, wie Dr. Ulrich Vosgerau, Rechtswissenschaftler an der Universität Köln, wie folgt darlegt: „Durch völkerrechtliche „Soft Laws“ werden internationale Standards gesetzt, die früher oder später letztlich Völkergewohnheitsrechte und die früher oder später Standards bilden, von denen kein Staat mehr abweichen kann, ohne sich eben sozusagen außerhalb der Weltgemeinschaft zu stellen.“ Die österreichische „Initiative Heimat & Umwelt“ geht sogar noch einen Schritt weiter und bezeichnet diese immer mehr um sich greifenden „Soft Laws“ „alles andere als soft“, sie seien „schlicht diktatorisch“. Sie verletzten das Selbstbestimmungsrecht der Völker und kämen einem „undemokratischen Trick“ gleich. Eine ordnungsgemäße Annahme dieser Abkommen durch das Volk oder die nationalen Parlamente, sowie eine „einhergehende öffentliche Diskussion“ werde damit umgangen. Die Verteidigung der nationalen Souveränität ist auch der Hauptgrund, warum die Initiative „PatriotPetition.org“ aufruft: „Auch der UN-Flüchtlingspakt darf auf keinen Fall angenommen werden!“ Eine Online-Petition an die Regierungen von Deutschland, Österreich und der Schweiz kann unter eingeblendetem Link unterzeichnet werden: https://www.patriotpetition.org/2018/11/22/auch-der-un-fluechtlingspakt-darf-auf-keinen-fall-angenommen-werden/ Die jeweilige Regierung wird mit der Petition aufgefordert, den UN-Flüchtlingspakt auf keinen Fall anzunehmen und bei der UN-Vollversammlung Mitte Dezember gegen diesen Pakt zu stimmen. Folgewirkungen nach dem Völkergewohnheitsrecht können nur abgewendet werden, wenn ein Staat einen ganz klaren Widerspruch auch beim Stimmverhalten einlegt und diesen permanent behauptet. Bei einer „Enthaltung“ können sich internationale Gerichte auf den „Nicht-Widerspruch“ beziehen und solche Pakte trotzdem geltend machen. So geht es aus dem Mitteilungsblatt 05/2018 der „Initiative Heimat & Umwelt“ hervor. Wir verabschieden uns, liebe Zuschauer, für den heutigen Abend mit einem Zitat von Dr. Ulrich Vosgerau: „Auf einmal gelten auf der ganzen Welt einheitliche Maßstäbe, die auch offenbar durch Wahlen und Abstimmungen gar nicht mehr groß verändert werden können. Wahlen und Abstimmungen setzen ja den Migrationspakt (oder andere Pakte) nicht außer Kraft, der gilt ja immerfort. Und immer wird die Politik an ihm gemessen. Das ist nicht mehr demokratisch, das ist sozusagen Volkserziehung statt demokratischer Legitimation.“ Weitere Sendungen zum UN-Migrationspakt: www.kla.tv/13153 www.kla.tv/13124 www.kla.tv/13085 www.kla.tv/12800 www.kla.tv/13283 www.kla.tv/13358 www.kla.tv/13387 www.kla.tv/13388
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Es ist kaum bekannt, dass Mitte Dezember 2018 an der UN-Vollversammlung in New York neben dem umstrittenen UN-Migrationspakt, noch ein zweiter Pakt verabschiedet werden soll, der UN-Flüchtlingspakt. Dieser Pakt befasst sich mit offiziell anerkannten Flüchtlingen. Kritiker befürchten, der Pakt könnte nationale Einwanderungsgesetze umgehen und Millionen kulturfremder Einwanderer dauerhaft in Europa ansiedeln. Inwieweit ist dieser Pakt mit den souveränen Interessen einzelner Staaten vereinbar? [weiterlesen]