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Bis zum 15. November 2019 läuft in der Schweiz eine Unterschriften-Sammelaktion für die Volksinitiative „Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren“, kurz Justiz-Initiative genannt. Damit es zu einer Volksabstimmung kommt, sind 100.000 Unterschriften von Schweizer Bürgern nötig. Die Initiative zielt darauf ab, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter ihre Entscheide frei von Interessenskonflikten und politischen Einflüssen fällen können. Dies ist heute nicht möglich. Denn um von der Bundesversammlung als Bundesrichter gewählt zu werden, muss diese Person heute, nebst den fachlichen, sprachlichen und regionalen Kriterien, einer politischen Partei angehören und ein gutes Beziehungsnetz in einer Partei oder wichtigen Institutionen aufgebaut haben. Dieses Beziehungsnetz bleibt auch nach der Wahl bestehen und kann Entscheide beeinflussen. Die Initiative will erreichen, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht mehr aufgrund ihres Parteibuchs, sondern allein aufgrund der fachlichen und persönlichen Qualifikationen durch ein Losverfahren ins Amt gewählt werden. Mit dem Losverfahren soll garantiert werden, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter von der Politik unabhängig sind. Gleich im Anschluss sehen Sie einen 2-minütigen Clip, welcher auf der Homepage des Initiativkomitees zu sehen ist. Er legt in Kürze nochmals die wichtigsten Ziele dar. Der 2-Minuten-Clip: Darum geht’s bei der Justiz-Initiative! Wer Bundesrichterin oder Bundesrichter werden will, kann noch so qualifiziert sein, ist die Person nicht in einer Partei, hat sie heute keine Chance auf das Amt. Also muss sich unsere Kandidatin ein gutes Beziehungsnetz in einer Partei und in wichtigen Institutionen aufbauen. Dieses Beziehungsnetz gilt es zu hegen und zu pflegen - über Jahre hinweg. Ziel ist es, ein politisches Netzwerk zu schaffen, dass verlässlich ist und trägt. Denn es braucht dieses Netzwerk um Bundesrichterin zu werden. Dieses Netzwerk und die mögliche Beeinflussung und Abhängigkeit von Bunderichterinnen und Bundesrichtern bleibt nach der Wahl bestehen. Das wollen wir ändern. Zerschneiden wir dieses Beziehungsnetz - jetzt! Wer in Zukunft Bundesrichterin oder Bundesrichter werden will, braucht keiner Partei mehr anzugehören, sondern kann sich direkt für das Losverfahren bei der unabhängigen Expertenkommission bewerben. Diese prüft, ob die Kandidatin oder der Kandidat die geforderte Berufsqualifikation erfüllt. Qualifiziert sich die Kandidatin oder der Kandidat, kommt die Bewerbung in die Loskiste - zusammen mit allen anderen qualifizierten Bewerbungen. Jetzt bestimmt der Zufall, wer von den qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten ausgewählt wird. Eine Beeinflussung ist nicht mehr möglich. Damit ist garantiert, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter kein Beziehungsnetz mehr für ihr Amt brauchen. Machen Sie mit, damit Bundesrichterinnen und Bundesrichter unabhängig von der Politik sind. Unterzeichnen Sie jetzt die Justiz-Initiative. Weitere Informationen, sowie den Unterschriftenbogen zum Downloaden finden Sie unter: https://www.justiz-initiative.ch/startseite.html
from lo., sak.
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Hier geht's zum Unterschriftenbogen
https://www.justiz-initiative.ch/startseite.html
Um als Schweizer Bundesrichterin oder Bundesrichter gewählt zu werden, muss diese Person bis anhin einer Partei angehören und gute Beziehungen zu wichtigen Institutionen pflegen. Dies will die Volksinitiative „Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren“ (Justiz-Initiative) ändern. Bundesrichter sollen ihre Entscheide wieder frei von politischen Einflüssen fällen können. Die Unterschriften-Sammelaktion läuft noch bis am 15. November 2019. Den Unterschriftenbogen zum Downloaden finden Sie unter: https://www.justiz-initiative.ch/mitmachen/unterzeichnen.html [continue reading]