In der Bedienungsanleitung zum Telekom-Router „Speedport“* steht im Kapitel „Sicherheitshinweise und Datensicherheit“ folgende Warnung zur WLAN-Strahlung: „Die integrierten Antennen Ihres Speedports senden und empfangen Funksignale bspw. für die Bereitstellung Ihres WLAN. Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres Speedports in unmittelbarer Nähe zu Schlaf-, Kinder- und Aufenthaltsräumen, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten.“ Doch wo in einer Wohnung kann dann der Router überhaupt aufgestellt werden? Wie verhält es sich mit WLAN in Klassenzimmern, Krankenhäusern, Zugabteilen, Hotels und allgemein am Arbeitsplatz? Wird da die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich gehalten? Unabhängige Studien bestätigen, dass WLAN-Strahlung Schwindel, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Herzrhythmusstörungen bis hin zu Krebs auslösen kann. Möchte sich die Telekom mit diesen schwammigen Warnungen klammheimlich von längst entstandenen Gesundheitsschäden durch WLAN absichern? *Speedport = Netzwerkgerät zur Internetanbindung
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Telekom empfiehlt das Aufstellen des Telekom-Routers „Speedport“ in unmittelbarer Nähe zu Schlaf-, Kinder- und Aufenthaltsräumen zu vermeiden. Was beabsichtigt die Telekom mit dieser schwammigen Warnung? [weiterlesen]