Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, dass zukünftig der psychisch Kranke zuerst einen Gutachter aufsuchen muss und seinen Therapeuten nicht mehr selbst wählen darf. Das wird von Fachkreisen und Therapieverbänden beim 33. Deutschen Psychotherapeutentag im November 2018 scharf kritisiert und als unzumutbare Belastung für Patienten gewertet. Dr. Dietrich Munz Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer beanstandet zudem, dass den Psychotherapeuten- Verbänden keine Möglichkeit der Einflussnahme gegeben wurde. Mit dem neuen Gesetz versuche der Bundesgesundheitsminister, eine Auslese in der psychotherapeutischen Versorgung vorzunehmen. Aufgrund der Zuteilung durch Gutachter wären nämlich vor allem alternative Heilberufe mit hoher Wahrscheinlichkeit in ihrer Existenz bedroht. Das erinnert an das Aussterben freier Hebammen, die vielfach aufgrund horrend gestiegener Versicherungsbeiträge ihre Selbständigkeit nicht mehr ausüben können. Sind die freien Heilberufe unliebsame Konkurrenten der klassischen Schulmedizin, die nun das Feld räumen sollen?
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Das Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG soll gesetzlich Versicherte zu schnelleren Arztterminen verhelfen. Das wäre ja durchweg für alle Beteiligten zu befürworten … doch hat das neue Gesetz auch „Risiken und Nebenwirkungen?“ [weiterlesen]