Ein zweijähriger Junge wurde gegen Hepatitis A und B geimpft und leidet seitdem an Lähmungen in den Beinen und an einer Fußfehlstellung (Guillain - Barré-Syndrom*). Die zuständige Verwaltung in Münster lehnte zunächst die Anerkennung und Entschädigung eines Impfschadens ab. Sie wurde jedoch aufgrund einer Klage der Eltern am Sozialgericht Dortmund, welches einen Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung sah, dazu verurteilt, dem Kläger Beschädigtenversorgung zu gewähren. Wer solch einen Impfschaden hat, kann nun ebenso Schadensersatz verlangen – eigentlich eine gute Nachricht. Warum muss aber – über die Hintertür der Versorgungsämter – trotzdem wieder der Steuerzahler für diesen Schaden aufkommen und nicht der eigentliche Verursacher, nämlich die Impfstoff herstellende Pharmaindustrie? *Das Guillain-Barré-Syndrom ist eine Erkrankung der Nervenbahnen.
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In unserer heutigen Sendung werden wir uns eine Gesundheitsschädigung genauer ansehen - das Guillain-Barré-Syndrom - es ist eine Erkrankung der... [weiterlesen]