Die kriminellen Auswüchse am Dortmunder Hauptbahnhof nahmen solche Ausmaße an, dass die Dortmunder Polizei einen öffentlichen Warnhinweis herausgab, welcher die erhöhte Aktivität von „Antänzern“ thematisierte. Dabei gehe es um „Sachverhalte, bei denen sich (meist nordafrikanische) junge Männer ... an ausgewählte Opfer herantanzen, sie dadurch ablenken, um dann Geldbörse oder Handy zu entwenden“. Kurze Zeit später intervenierte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Es besteht die Gefahr, dass hierdurch diese Personengruppen in der Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden. „Wir regen an, den Hinweis auf die nordafrikanische Herkunft aus der Pressemitteilung zu streichen“, heißt es in einem Schreiben, das der Zeitschrift „Focus“ vorliegt. Ein Polizeisprecher zum Magazin: ich zitiere: „Da nicht auszuschließen war, dass unsere Formulierung in der Pressemeldung als diskriminierende Äußerung missverstanden werden könnte, die in keinem Fall beabsichtigt war, haben wir uns entschlossen, die Pressemeldung nachträglich zu ändern.“ Wenn eine konkret formulierte Warnung an die Bevölkerung zum Schutz vor Verbrechen als „diskriminierend“ bezeichnet wird, dann scheint die Antidiskriminierung eindeutig ihr Ziel verfehlt zu haben.
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Die kriminellen Auswüchse am Dortmunder Hauptbahnhof nahmen solche Ausmaße an, dass die Dortmunder Polizei einen öffentlichen Warnhinweis herausgab, welcher die erhöhte Aktivität von „Antänzern“ thematisierte. Dabei gehe es um „Sachverhalte, bei denen sich (meist nordafrikanische) junge Männer ... an ausgewählte Opfer herantanzen, sie dadurch ablenken, um dann Geldbörse oder Handy zu entwenden“. Kurze Zeit später intervenierte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. [weiterlesen]