Grundsätzlich ist die Ehe, wie es auch vom Bundesverfassungsgericht, im Jahr 2002 definiert wurde, die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Im Jahr 2012 hat das Bundesverfassungsgericht zudem die „Ehe als allein der Verbindung von Mann und Frau vorbehaltenes Institut“ bezeichnet. Nach Artikel 6.1 des Grundgesetzes genießen Ehe und Familie den besonderen Schutz des Staates. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2016 klargestellt, dass auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention unter dem Begriff „Ehe“ ausschließlich die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau gemeint ist. Folglich ist die im Juni 2017 vom deutschen Bundestag beschlossene „Ehe für alle“ eine sträfliche Missachtung des deutschen und des EU Rechts.
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Was ist eigentlich eine Ehe? Was ist eine Lebensgemeinschaft? Welche Antworten gibt uns das Gesetz und welche Antworten formulieren daraus unsere Gerichte – unsere obersten Gerichte? [weiterlesen]