Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
Sendungstext
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25.05.2017 | www.kla.tv/10568
In der Bundesrepublik sind Staatsanwälte nach §146 Gerichtsverfassungsgesetz weisungsgebunden. Das bedeutet beispielsweise, wenn ein Vorgesetzter eines Staatsanwaltes keine weitere Verfolgung eines Straftatbestandes möchte, hat der Staatsanwalt diese einzustellen. Beim Generalbundesanwalt, der im Rahmen seiner Tätigkeit Verbrechen verfolgt, die gegen den Staat gerichtet sind, ist diese Situation sogar noch verschärft. Denn die Bundesregierung legt die grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen für ihn fest. Wenn er sich zugunsten einer Strafverfolgung nicht an diese politischen Richtlinien hält, besteht für ihn die Gefahr, vom Justizminister in den Ruhestand versetzt zu werden. Dies ist zuletzt 2015 geschehen, als Justizminister Heiko Maas den Generalbundesanwalt Harald Range in den Ruhestand versetzte. Range hatte seinem Dienstherren vorgeworfen, „auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun (d.h. gelegen) erscheint“. Das sei ein „unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“. Warum fehlt die judikative Unabhängigkeit in unserem Staat? Soll etwa verhindert werden, dass die Regierung juristisch zur Rechenschaft gezogen wird, wenn diese eine Straftat gegen das Volk begeht?
von pg.
http://www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php
https://www.welt.de/politik/deutschland/article144979267/Range-raeumte-mit-einem-Maerchen-auf.html