Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
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19.09.2018 | www.kla.tv/13042
Am 23. September 2018 stimmt das Schweizer Volk über eine Verfassungsergänzung ab – über die Velowege (also Fahrradwege) sowie die Fuß- und Wanderwege. Neben den Fuß- und Wanderwegen soll der Bund neu auch Kompetenzen zur Regelung der Velowegnetze erhalten. Er soll Grundsätze festlegen und die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen für kantonale und andere Velowege zu unterstützen, zu koordinieren und darüber zu informieren. Bislang waren diese Kompetenzen bei den Kantonen und Gemeinden. Eine unscheinbare oder gar belanglose Abstimmung – könnte man meinen. Aber bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass dieser Bundesbeschluss ein weiterer Angriff auf den bewährten Schweizer Föderalismus ist. Der Föderalismus räumt den Kantonen und Gemeinden größtmögliche Souveränität ein. Wie Klagemauer.TV bereits in mehreren Sendungen dargelegt hat, gerät der Föderalismus zunehmend unter Druck. An dieser Stelle sei folgende Frage erlaubt: Dient die schleichende Entmachtung der Kantone und Gemeinden hin zu einer immer zentralistischeren Schweiz dazu, die Schweiz auf die zentralistische EU vorzubereiten? Die Schweizer tun gut daran, wachsam zu sein, solche Angriffe auf den Föderalismus zu erkennen und dementsprechend zu handeln. Der nachfolgende Auszug eines Artikels der politisch und finanziell unabhängigen Schweizer Zeitung „Zeit-Fragen“ soll zur Entscheidungsfindung für die bevorstehende Abstimmung am 23. September beitragen: Was soll man dagegen haben? In der Schweiz fahren sehr viele Leute Velo, auf dem Arbeits- oder Schulweg, in der Freizeit und in den Ferien. Velofahren ist gesund und umweltfreundlich. Als begeisterter Velofahrer freue ich mich über jede gute Veloroute im Land. Allerdings stellt sich die Frage: Wozu eine Bundeskompetenz? Das Velonetz ist auch ohne Hilfe aus Bundesbern im ganzen Land sehr gut ausgebaut und beschildert. Es gibt seit langem flächendeckende Velokarten. Der wichtigste Einwand gegen neue Bundeskompetenzen ist der Grundsatz der Souveränität der Kantone, der in Artikel 3 der Bundesverfassung festgeschrieben ist: «Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.» Föderalismus als wesentlicher Pfeiler der Schweiz Ein stark ausgeprägter Föderalismus ist ein wesentlicher, historisch bedingter Pfeiler des schweizerischen Bundesstaates. Als bis dahin souveräne Staaten hatten sich die Kantone im Jahr 1848 zum Bundesstaat zusammengeschlossen. Jede Zuständigkeit, die der Bund von da an für sich beanspruchen wollte, begonnen bei der Landeswährung, der Post und der Armee, musste vom Souverän, also der Mehrheit von Volk und Kantonen, in die Bundesverfassung eingefügt werden. Als ergänzende Regel galt seit Beginn der Grundsatz der Subsidiarität: Der Bund soll nur dort aktiv werden, wo die Kantone eine Aufgabe nicht oder zu wenig gut erfüllen. Dasselbe gilt für den Kanton im Verhältnis zu den Gemeinden. Diese bewährte ungeschriebene Regel wurde vom Souverän im November 2004 als Artikel 5a in die Bundesverfassung gesetzt: «Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.» Leider werden diese Prinzipien seit langem nur ungenügend eingehalten. In der Bundesverwaltung (BAG, BAFU) und in den vom Volk nicht legitimierten Konferenzen kantonaler Regierungsräte (EDK, GDK usw.) sitzen viele von OECD oder EU beeinflusste Vorantreiber der «Harmonisierung», sprich Zentralisierung. Diese versuchen mit Druck und List beim Souverän von oben gesteuerte Naturparks oder unsägliche Machwerke wie den Lehrplan 21 durchzubringen – oft durch Verlockung mit finanziellen Bundesbeiträgen. Unter dem Motto der «Harmonisierung » werden immer mehr Bereiche dem Bund zugewiesen, welche die Kantone bisher auf ihre jeweils eigene Art sehr gut erfüllt haben – wie eben die Anlage und Wartung der Velowege. Da nützt es wenig, wenn in Absatz 2 von Artikel 88 BV der Zusatz stehen soll: «Dabei wahrt er die Zuständigkeiten der Kantone.» Wie wollen wir’s mit dem Föderalismus halten? Vielleicht so, wie eine Minderheit im National- und Ständerat vorgeschlagen hat: «Eine Minderheit des Parlaments ist der Auffassung, dass der Veloverkehr allein Aufgabe der Kantone und Gemeinden bleiben soll. Das habe sich bewährt.»“ BAG = Bundesamt für Gesundheit BAFU = Bundesamt für Umwelt EDK = Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren GDK = Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
von brm.
https://www.svp.ch/news/artikel/editorials/velo-initiative-oeffnet-tuer-und-tor-fuer-forderungen-und-mehrkosten-ohne-nennenswerten-nutzen/
https://www.svp.ch/partei/publikationen/parteizeitung/2018-2/svp-klartext-august-2018/jetzt-auch-velowege-was-soll-der-bund-noch-alles-bezahlen/