Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
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06.03.2019 | www.kla.tv/13968
Wie Kla.TV-Zuschauern hinlänglich bekannt ist, werden Terroranschläge von Regierungen immer auch zum Anlass genommen, die Gesetze zu verschärfen. So hatte die Europäische Kommission aufgrund von vier „islamistischen“ Terroranschlägen im Jahre 2015 als „Anti-Terror-Maßnahme“ vorgeschlagen, das Waffengesetz zu verschärfen. Am 17. Mai 2017 haben das Europäische Parlament und der Rat der EU die neue EU-Waffenrichtlinie verabschiedet. Die Schweiz ist mit 25 weiteren Staaten Mitglied des „Schengener Abkommens“. Dieses beinhaltet verschiedene internationale Übereinkommen, insbesondere die Abschaffung der stationären Grenzkontrollen innerhalb der teilnehmenden Staaten. Als Mitglied sehen sich der Schweizer Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments verpflichtet die neue EU-Waffenrichtlinie zu übernehmen. Andernfalls befürchten sie den Schengen-Ausschluss mit den damit einhergehenden Konsequenzen. Dies würde laut Bundesrat wirtschaftliche Einbußen mit sich bringen und die Schweiz weniger sicher machen. Nach Ansicht der Sportschützen und Militärangehörigen zielt diese Waffenrichtlinie auf eine vollständige Entwaffnung der Bevölkerung ab, deshalb haben sie das Referendum ergriffen. Mitte Januar 2019 hat nun die „Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz“, kurz IGS, über 125.000 gültige Unterschriften gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie eingereicht. Am 19. Mai 2019 wird die Schweizer Stimmbevölkerung darüber abstimmen. An der Medienkonferenz des Bundesrates vom 14. Februar 2019 erläuterte die neue Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) den bundesrätlichen Standpunkt zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie. Dabei betonte sie, dass die EU-Waffenrichtlinie „kein Pakt zur Terrorbekämpfung“ sei, sondern vielmehr dazu diene, „die Bevölkerung vor Waffenmissbrauch zu schützen“. Am 20. Februar 2019 legte die IGS in einer Medienmitteilung dar, dass diese Aussage in verschiedener Hinsicht krass irreführend sei. Hören Sie nun einige von Kla.TV zusammengefasste Auszüge und beurteilen Sie selbst, ob der Bundesrat die Schweizer Stimmbevölkerung neutral und ausgewogen informiert: Im Vorschlag der EU-Kommission vom 18. November 2015 zur Erarbeitung einer neuen Waffenrichtlinie wurden die geplanten Gesetzesverschärfungen explizit als Anti-Terror-Maßnahme legitimiert. [...] Auch die Mehrheit des Schweizer Parlaments bezeichnete die Richtlinie als Anti-Terror-Maßnahme und nicht als Instrument zur Verhinderung von generellem «Missbrauch». Bis Ende Januar 2019 war die Erarbeitung der Richtlinie auf dem Webportal des Bundesamtes für Polizei, kurz fedpol, unter alleinigem Verweis auf die Terroranschläge (in Paris) vom 13. November 2015 erklärt. Die Schweizer Presse sprach bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls konsequent von einer Anti-Terror-Maßnahme. Was könnte der Grund für diesen plötzlichen argumentativen Richtungswechsel des Bundesrates und des fedpol sein? Nach Ansicht der IGS als Referendumsführerin hat es damit zu tun, dass die IGS in den vergangenen Monaten detailliert, präzise und wiederholt über folgende Tatsachen aufgeklärt hat: Zur Verübung der Terroranschläge, die die EU-Kommission zur Legitimierung der Gesetzesverschärfung heranzieht, wurde keine einzige legal erworbene Feuerwaffe benutzt. [...] Die neue EU-Waffenrichtlinie, welche die Schweiz nun übernehmen soll, sieht keinerlei Maßnahmen zur Bekämpfung des «unerlaubten Handels mit Feuerwaffen» vor. Enthalten sind jedoch in der Richtlinie «Verschärfungen über den Zugang zu Feuerwaffen», was einem generellen Legalwaffenverbot gleichkommt. […] Daraus ergibt sich offensichtlich, dass die Richtlinie erstens absolut nutzlos zur Bekämpfung von Terror ist und zweitens effektiv gar nicht zu diesem Zweck erlassen wurde, sondern letztlich vielmehr zur Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer. […] Die IGS hält fest, dass die von Bundesrat und Verwaltung vollzogene argumentative Kehrtwende von «Terrorbekämpfung» auf eine generelle Form von «Missbrauchsverhinderung», insbesondere aus folgenden Gründen absolut inakzeptabel ist: Sie steht im Widerspruch zur Tatsache, dass es in der Schweiz trotz einer außerordentlich hohen Feuerwaffendichte so gut wie keine missbräuchliche Verwendung dieser legal erworbenen Waffen gibt. Sogar Justizministerin Keller-Sutter erwähnte das an der Pressekonferenz. Deshalb ist eine mit der Verhinderung von Missbrauch motivierte Verschärfung des Waffengesetzes zum jetzigen Zeitpunkt also nicht einmal im Ansatz zu rechtfertigen. Die in der Gesetzesrevision vorgesehenen generellen Erwerbsverbote für handelsübliche Feuerwaffen wären auch dann nicht zu rechtfertigen, wenn ein gewichtiges Problem mit der missbräuchlichen Verwendung von solchen Waffen bestünde. Denn schließlich würde es auch niemandem in den Sinn kommen ein generelles Erwerbsverbot für Liefer- oder Lastwagen als Maßnahme zur Verhinderung von allerschwersten Missbräuchen und Terroranschlägen (z.B. in Nizza am 14. Juli 2016) zu akzeptieren. Im Hinblick auf die Abstimmungskampagne bittet die IGS den Bundesrat deswegen, von der weiteren Verbreitung der Falschbehauptung abzusehen, mit der Gesetzesrevision würde Missbrauch verhindert. Und ganz allgemein in Bezug auf die zur Diskussion stehende Vorlage zu einer sachlicheren und faktenbasierteren Informationspolitik zurückzukehren. [...] Weitere Sendungen zum Thema: www.kla.tv/10254 www.kla.tv/schengen-abkommen www.kla.tv/13515
von (brm.)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=EN
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/17-schengenstaaten/606502
https://eu-diktat-nein.ch/125000/
https://eu-diktat-nein.ch/medienmitteilung-der-igs-referendum-gegen-die-eu-waffenrichtlinie-125000-beglaubigte-unterschriften/
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/abstimmungen/waffenrichtlinie.html
https://www.youtube.com/watch?v=PAOdShfb1G0
https://www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2019/02_februar/karin-keller-sutter-zum-waffengesetz/
https://eu-diktat-nein.ch/medienmitteilung-revision-des-waffengesetzes-aus-terrorbekaempfung-mach-missbrauchsverhinderung-hauptsache-die-entwaffnung-kommt-nicht-zur-sprache/
https://eu-diktat-nein.ch/medienmitteilung-der-igs-entwaffnung-ist-nicht-pragmatisch-entwaffnung-ist-kein-kompromiss/
https://eu-diktat-nein.ch/weil-der-bundesrat-weiss-dass-er-das-absolute-halbautomatenverbot-bei-der-naechsten-verschaerfungsrunde-nicht-mehr-verhindern-koennen-wird/
https://eu-diktat-nein.ch/wie-war-es-denn-frueher-die-entwicklung-des-eidgenoessischen-waffengesetzes-seit-1999/
https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/vdb-stellungnahme-zum-referentenentwurf-des-innenministeriums-bmi-zur-umsetzung-der-eu-feuerwaffenrichtlinie/
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html