Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
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12.06.2019 | www.kla.tv/14416
Am vergangenen Freitag, dem 7. Juni 2019, orientierte der Schweizer Bundesrat an einer Medienkonferenz, dass er den bilateralenWeg als Eckpfeiler der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU weiterentwickeln wolle. Dies bedinge auch, dass Lösungen für die institutionellen (behördlichen) Fragen in Bezug auf das Rahmenabkommen gesucht werden.Der Bundesrat bekräftigte auch seine insgesamt positive Einschätzung des Entwurfs des Institutionellen Abkommens, kurz InstA. Vor einer Unterzeichnung wolle der Bundesrat bei den umstrittenen Punkten, u.a. dem Lohnschutz mit der EU, nach einer Lösung suchen. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) erwiderte in einer Medienmitteilung, dass zuerst die Grundprobleme mit der automatischen Gesetzesübernahme und den fremden Richtern beseitigt werden sollten. Die SVP fordert den Bundesrat auf, das vorliegende Abkommen gesamthaft abzulehnen, weil es die Unabhängigkeit, die direkte Demokratie und den Wohlstand der Schweiz massiv gefährde. In dieselbe Kerbe schlägt ein weiteres Rechtsgutachten vom 3. Mai 2019 des namhaften Zürcher Rechtsprofessors Andreas Glaser. Er hat einen Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Zürich inne. Im Newsletter vom 15. Mai 2019 berichtet das überparteiliche Komitee gegen einen schleichenden EU-Beitritt, auch „EU-No-Komitee“ genannt, über das Rechtsgutachten von Glaser. Hören Sie nun selbst einen Auszug daraus: Gutachten bestätigt: Rahmenabkommen ist ein schleichender EU-Beitritt mit Risiken und Nebenwirkungen „Der Bundesrat versprach dem Schweizer Volk immer, dass die Schweiz auch mit dem Rahmenabkommen ein freies und selbstständiges Land bleiben kann. Es wurde als Erfolg verbucht, dass es keine Kontrolle durch die EU geben würde. Das ist aber eine Täuschung. EU-Rechtsprofessor Glaser schreibt in seinem Bericht hierzu Folgendes: «Aufgrund der verfahrensrechtlichen Struktur könnte die EU-Kommission jedoch auch im Rahmen des InstA im Verhältnis zur Schweiz faktisch die Rolle einer Überwachungsbehörde übernehmen.» Es gibt also doch eine Kontrolle durch die EU. Es wurde zudem immer behauptet, dass das Rahmenabkommen ein Vertrag unter gleichgestellten Partnern sei. Glaser sieht dies jedoch anders. Die EU installiert in seinen Augen mit dem Rahmenvertrag einen «wirksamen Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismus». Das ist alles andere als eine Beziehung zwischen ebenbürtigen und freundschaftlichen Partnern. Es ist eine Unterwerfung. Dem Schweizer Volk wird von Bundesbern und Brüssel vorgegaukelt, dass die Schweizer Demokratie mit dem Abkommen nicht tangiert würde. […] Der Rahmenvertrag macht aber genau das. Die Schweiz wäre gemäß Glaser «demnach neu verpflichtet, der Anpassung der Abkommen zuzustimmen». Es werde also eine verpflichtende und einseitige Rechtsübernahme eingerichtet. Die Schweiz würde zu einem Befehlsempfänger von EU-Brüssel. Die Schweiz müsste sich der EU-Gesetzgebung beugen. […] Insbesondere aus Wirtschaftskreisen wird oft gesagt, ein Pluspunkt des Abkommens sei die Rechtssicherheit. Das Gegenteil ist der Fall! Das Rahmenabkommen mit seiner automatischen Rechtsübernahme und der Unterstellung unter ein fremdes Gericht wird eine Schwemme von Vorschriften und Regulierungen auslösen, die der Schweiz eine große Rechtsunsicherheit bescheren. Zukünftige Abkommen werden automatisch dem Rahmenabkommen unterstellt. Das bedeutet wenig Gewissheit für die Zukunft.“ Abschließend kommt Professor Glaser zum Schluss, dass das Abkommen «den Beitritt zu einer supranationalen Organisation» bedeutet. Das Wort „supranational" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „übernational", „überstaatlich". Von Supranationalität hört man oft, wenn von großen internationalen Organisationen wie der Europäischen Union, der Afrikanischen Union oder der Organisation Südostasiatischer Staaten die Rede ist. Dies sind internationale Organisationen, deren Besonderheit darin liegt, dass die Staaten, die sich dort verbunden haben, freiwillig einen Teil ihrer Souveränität aufgeben. Die Schweiz würde also mit dem Rahmenabkommen faktisch der EU beitreten, was einem schleichenden EU-Beitritt gleichkäme!
von brm.
https://auns.ch/8167/
https://auns.ch/content/uploads/2019/05/Glaser_Gutachten_InstA_Referendum.pdf
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-75346.html
https://www.youtube.com/watch?v=92BYKhEzaBM&feature=youtu.be
https://www.hanisauland.de/lexikon/s/supranationalitaet/