Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
Sendungstext
herunterladen
23.03.2016 | www.kla.tv/7945
Als Feindbilder dienen darin die Publizistinnen Birgit Kelle und Gabriele Kuby, die AfD-Politikerinnen Beatrix von Storch und Frauke Petry sowie die Familienschutzaktivistin Hedwig von Beverfoerde – fünf Frauen des öffentlichen Lebens, die klar für die Ehe zwischen Mann und Frau einstehen, sich gegen die Gender-Ideologie aussprechen und für das Vorrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder eintreten. Gender-Ideologie meint: Unterschiede zwischen Mann und Frau existieren nicht, geschlechtstypisches Verhalten sei aufgrund so genannter „sozialer Prägung“ anerzogen, jeder müsse sein Geschlecht daher selbst wählen. Die fünf Frauen sind in dem Theaterstück die „hässlichen hassenden Frauen“, wie Regisseur Richter sein Stück ursprünglich nennen wollte. In der Theateraufführung werden sie als Hassreden schwingende „Nazi-Zombies“ dargestellt, denen man ins Gesicht schießen müsse. Gleichzeitig werden deren großformatige Portraitfotos bei wiederholten Angaben ihrer Wohnanschriften gezeigt. Schon kurz nach der Premiere von „FEAR“ fanden diese „künstlerischen Gewaltaufrufe“ bereits konkrete Umsetzer, als hinterhältige Brandanschläge auf das Auto von Politikerin von Storch, auf mehrere AfD-Büros und das Firmengelände der Familie Beverfoerde verübt wurden. Für diese Art der Volksverhetzung, die sich im Deckmantel der Theaterkunst zu tarnen sucht, kann es in einem freien Rechtsstaat keinerlei moralische oder juristische Rechtfertigung geben. Doch die Entscheidung des Landgerichts Berlin belehrt uns hier eines Besseren – wie wir gleich sehen werden. Die Politikerin Beatrix von Storch und Familien-Aktivistin Hedwig von Beverfoerde haben daraufhin vor dem Landgericht Berlin gegen die Berliner Schaubühne Klage erhoben. Wegen der Verwendung ihrer Fotos in dem zu Gewalt und Mord aufrufenden Theaterstück „FEAR“ hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Schaubühne und Regisseur Falk Richter erlassen. Dieser legte jedoch Widerspruch ein und erklärte am 15. Dezember 2015 in einer mündlichen Verhandlung, dass in dem Theaterstück nur eine „künstlerische Darstellung der Albträume der Figuren“ stattfinde. „FEAR“ verarbeite verschiedene zeitgeistig und geschichtlich auftretende Phänomene der „Neuen Rechten“ und christlich-fundamentalistischen Strömungen. Dieser Darlegung schloss sich das Landgericht an und hob die einstweilige Verfügung mit der Begründung wieder auf, dass weder die Menschenwürde noch die Persönlichkeitsrechte der beiden Frauen durch das Stück verletzt würden. Auch der Deutsche Kulturrat hatte sich in die juristische Auseinandersetzung mit eingeschaltet und gefordert, dem „Druck aus der rechten Ecke“ nicht nachzugeben. In der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsverkündung gab das Gericht der Schaubühne in allen Punkten Recht, unter dem Schutz der Kunstfreiheit gehandelt zu haben. Weitere Aufführungen des Hass-Theaterstücks bleiben somit, juristisch geschützt, auf dem Spielplan stehen. Hier stellt sich die Frage, ob das Landgericht wohl genauso nachlässig geurteilt hätte, wenn z.B. eine Angela Merkel oder ein Barack Obama künstlerisch zum Abschuss freigegeben wären? Mit Sicherheit wäre es da mit der Kunst- und Meinungsfreiheit ganz schnell zu Ende. Ein Gericht, das hinsichtlich der Menschenwürde jedoch mit zweierlei Maß misst, hat sich damit als Instanz der Rechtsprechung klar disqualifiziert.
von hae/ham
www.kulturrat.de/detail.php?detail=3308&rubrik=2
http://www.citizengo.org/de/fm/30794-nein-zu-hetze-und-gewalt-subvention-und-auff%C3%BChrung-von-theaterst%C3%BCck-fear-stoppen
Zeugenbericht