Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
Sendungstext
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13.05.2013 | www.kla.tv/912
Richter a.D. Bernd Budzinski zeigt in seinem juristischen Aufsatz „Funk ohne Rettung?“ den Widerspruch zwischen der Dienstverpflichtung für Beamte zur Nutzung von Funktechnik und der Nichthaftung im Fall gesundheitlicher Schäden durch die entsprechenden Versorgungskassen auf. Am konkreten Beispiel des digitalen Behördenfunks TETRA und der Radartechnik (genutzt von NVA und Bundeswehr) ist zu sehen, dass der Staat seine Beamten verpflichtet, diese Techniken zu nutzen, während auf der andern Seite die zuständigen Krankenkassen Schäden durch Funktechnik ausschließen. Doch Schäden durch Funktechnologie sind längst bekannt. In Großbritannien haben bereits 176 Polizisten ihre Dienstherren wegen Gesundheitsschäden verklagt. Deutsche Soldaten, die mit Radartechnik umgehen müssen und krank wurden, hat die Bundesregierung mehr schlecht als recht entschädigt. Wieviel Leid muss noch über die Beamten kommen bis sie verstehen, dass dieser Staat weder seine Mitarbeiter noch seine Bürger schützt?
von uw.
mobil/486129/Nokia-will-Handys-mit- Elektrosmog-aufladen 20minuten-Zeitung, 26.3.2013, „Ladegerät unnötig – schon in 4 Jahren“ Handy aufladen ohne Ladegerät Quellen: Neue Zeitung für Verwaltungsrecht, Ausgabe 24/2012 http://de.scribd.com/
doc/120626278/TETRA-Funkohne- Rettung www.youtube.com/
watch?v=nTGTcaQM7SA www.ul-we.de