Bringt autarke Holzbefeuerung zu wenig Steuereinnahmen? Seit Jahren bieten Holzöfen nicht nur eine Alternative zur Öl-, Gas- oder Elektroheizung, sondern sind auch Ausdruck eines Lebensstils. Denn Brennholz und Holzpellets sind CO2-neutral und als einheimische Energieträger günstig, da diese steuerbegünstigt sind. Es fällt nämlich keine Ökosteuer und nur eine Mehrwertsteuer von 7% an. Dies ist für viele Haushalte ein Grund, einen solchen Feststoff-Ofen als Erst- oder Zusatzheizung zu betreiben oder als autarke Wärmequelle und als Koch- und Backgelegenheit für Notzeiten vorzubehalten. Doch durch neue gesetzliche Feinstaub-Regelungen soll der Einsatz solcher Feststoff-Öfen, speziell in privaten Haushalten, eingedämmt bzw. gänzlich verunmöglicht werden. Die neuen Regelungen in der Bundes-Immissionsschutzverordnung sehen vor, den Feinstaubausstoß für Öfen auf 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Rauch bis zum Jahr 2024 schrittweise zu begrenzen. Das Nachrüsten von Filtern wird sich für viele Heizanlagen wirtschaftlich nicht lohnen. Geht es hier wirklich um den Feinstaub oder sind autarke Wärmequellen grundsätzlich unerwünscht, weil sie u.a. zu wenig Geld in die Steuerkassen bringen?
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Doch durch neue gesetzliche Feinstaub-Regelungen soll der Einsatz von Feststoff-Öfen mit Brennholz und Holzpellets, speziell in privaten Haushalten, eingedämmt bzw. gänzlich verunmöglicht werden. [weiterlesen]