Radioaktive Strahlung, auch ionisierende Strahlung genannt, verursacht bereits nach kurzer Zeit verheerende gesundheitliche Schäden wie DNA-Veränderungen, Leukämie, Krebs, Zelltod u.v.m. Mobilfunkstrahlung dagegen gilt als nichtionisierende Strahlung und wird verharmlosend als ungefährlich eingestuft. Prof. Dr. Hecht, Wissenschaftler und Weltraummediziner, stellt 2015 in seinem Forschungsbericht fest, dass Mobilfunkstrahlung über einen längeren Zeitraum gleichartige gesundheitlichen Schäden hervorrufe wie radioaktive Strahlung. Der Unterschied zwischen beiden Strahlungen bestehe nur in der Stärke der Energie, daher sind Dosis und Einwirkungsdauer ausschlaggebend. Die ukrainische Forschergruppe um Igor Yakymenko vom Institut für experimentelle Pathologie, Onkologie und Radiobiologie bestätigt Hechts Ergebnisse. Prof. Dr. Hecht schlussfolgert: „Das muss Konsequenzen für den gegenwärtigen Strahlenschutz und entsprechende juristische Bewertungen haben. Die bisher verwendeten Grenzwertfestlegungen sind völlig ungeeignet. Geschützt werden mit ihrer Hilfe wirtschaftliche und politische Interessen, nicht die Gesundheit von Bevölkerung und Umwelt.
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Könnte es sein, dass Mobilfunkstrahlung langfristig gleichartige Schäden hervorruft wie radioaktive Strahlung? Prof. Dr. Hecht stellt genau dies fest. Als Konsequenz sind bisherige Grenzwertfestlegungen völlig ungeeignet, da sie wirtschaftlichen Interessen dienen und nicht dem Schutz der Bevölkerung. [weiterlesen]